WINTER: Planungszeit

Gerade an den ruhigen Tagen zwischen Weihnachten und Sylvester, aber auch zu Beginn des Neuen Jahres denken viele Gärtner darüber nach, wie sie denn die Ihnen zur Verfügung stehende Gartenfläche nutzen können.

Vieles ist zu bedenken. Was ist bereits vorhanden? Was möchte ich gerne in meinem Garten haben? Was ist aufgrund des Kleingartengesetzes und der allgemeinen Situation überhaupt möglich?

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LV Berlin: Seminare Januar 2016

Im Januar finden noch einige interessante Seminare in den verschiedenen Bezirken zu sehr verschiedenen Themen des Gartenfachs statt.

Die Seminare sind kostenlos und für alle Gartenfreunde frei zugänglich.

unter anderem zu:

– kleingärtnerische Nutzung
– Pflanzenschutz
– Gehölzschnitt
– Pflanzenschutz
– Bodenbearbeitung im Garten

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Nutzung der Kleingartenflächen – „kleingärtnerische Nutzung“

© Birgit-Ellen Bolle 2015

Im Nachgang zum Artikel „Praxis der kleingärtnerischen Nutzung – wie viel Obst und Gemüse muß angebaut werden?“ haben wir eine Grafik ausgearbeitet, die die vorgegebene Nutzung eines Kleingartens in ihren Mindestvorgaben veranschaulichen soll.

Der Artikel und die Grafik sind aufgrund des regen Interesses in 2015 umgezogen auf eine eigene Seite in diesem Blog -> hier und hier

PRAXIS DER KLEINGÄRTNERISCHEN NUTZUNG – wie viel Obst und Gemüse muss angebaut werden?

Kleingarten Beispiel

Alljährlich zum Zeitpunkt der Gartenbegehung steht wieder die Frage im Raum, wieviel Obst und Gemüse im Kleingarten angebaut werden soll, um die vorgegebene „Kleingärtnerische Nutzung“ als Pächter eines Kleingartens zu erfüllen.

Vorstand, Gartenbegeher und Pächter können sich nicht auf eine direkte Definition für eine Kleingärtnerische Nutzung berufen, sie ergibt sich indirekt aus den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes über die Definition, was einen Nutzungsgarten in einer „Kleingartenanlage“ im Unterschied zu einer „Freizeit- und Erholungsanlage“ ausmacht: Weiterlesen

11 MERKBLÄTTER: Landesverband Berlin der Gartenfreunde Berlin e. V. zum Download

Merkblätter LV BerlinDer Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. hat 11 Publikationen zu Themen des Kleingartens als Merk- bzw. Faltblätter heraus gegeben.

Dabei werden Fragen, „wie komme ich zu einem Kleingarten und was kostet er?“ genauso behandelt wie gesetzliche Vorgaben aus dem Bundeskleingartengesetz und anderen Gesetzen und deren Umsetzung z. B. in Biotopen, Kräutergarten oder der pflanzlichen Nutzung des Kleingartens an sich.

Wir haben für Sie u auf unseren Seiten eine Zusammenstellung erarbeitet, über die Sie zu einem einfachen Download der Publikationen gelangen können, wenn Sie so nicht mehr greifbar sind.

weiterlesen -> hier

GRUNDLAGENWISSEN: Kleingärten

Einen Kleingarten zu pachten, bietet eine sehr gute Möglichkeit, Freizeit in der Natur zu verbringen, sich gesund zu betätigen und die Grundlagen für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu entwickeln. Kleingärten kombinieren Ausgleich zum Beruf und positive Freizeiterlebnisse.

Jedoch müssen gewissen Rahmenbedingungen eingehalten werden, die sich sowohl aus der Vereinssatzung als auch aus dem geltenden Recht und dem eigentlichen Pachtvertrag ergeben.

 

Geschichte des Berliner Kleingartens
Was ist zu beachten? – Gesetze und Vorschriften
Was ist ein Kleingarten?
Wie groß dürfen Garten und Laube sein?
Was ist „kleingärtnerische Nutzung“?
Wieviel Obst und Gemüse muß ich anbauen?
Erholung und Freizeit im Kleingarten – was ist erlaubt?
Wie darf die Laube beschaffen sein?
Ausstattung von Laube und Garten – was ist erlaubt?
Wasser im Garten
Wie bewerbe ich mich um einen Kleingarten und was kostet er?