PRAXIS DER KLEINGÄRTNERISCHEN NUTZUNG – wie viel Obst und Gemüse muss angebaut werden?

Kleingarten Beispiel

Alljährlich zum Zeitpunkt der Gartenbegehung steht wieder die Frage im Raum, wieviel Obst und Gemüse im Kleingarten angebaut werden soll, um die vorgegebene „Kleingärtnerische Nutzung“ als Pächter eines Kleingartens zu erfüllen.

Vorstand, Gartenbegeher und Pächter können sich nicht auf eine direkte Definition für eine Kleingärtnerische Nutzung berufen, sie ergibt sich indirekt aus den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes über die Definition, was einen Nutzungsgarten in einer „Kleingartenanlage“ im Unterschied zu einer „Freizeit- und Erholungsanlage“ ausmacht: Weiterlesen

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