Nutzung der Kleingartenflächen – „kleingärtnerische Nutzung“

© Birgit-Ellen Bolle 2015

Im Nachgang zum Artikel „Praxis der kleingärtnerischen Nutzung – wie viel Obst und Gemüse muß angebaut werden?“ haben wir eine Grafik ausgearbeitet, die die vorgegebene Nutzung eines Kleingartens in ihren Mindestvorgaben veranschaulichen soll.

Der Artikel und die Grafik sind aufgrund des regen Interesses in 2015 umgezogen auf eine eigene Seite in diesem Blog -> hier und hier

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PRAXIS DER KLEINGÄRTNERISCHEN NUTZUNG – wie viel Obst und Gemüse muss angebaut werden?

Kleingarten Beispiel

Alljährlich zum Zeitpunkt der Gartenbegehung steht wieder die Frage im Raum, wieviel Obst und Gemüse im Kleingarten angebaut werden soll, um die vorgegebene „Kleingärtnerische Nutzung“ als Pächter eines Kleingartens zu erfüllen.

Vorstand, Gartenbegeher und Pächter können sich nicht auf eine direkte Definition für eine Kleingärtnerische Nutzung berufen, sie ergibt sich indirekt aus den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes über die Definition, was einen Nutzungsgarten in einer „Kleingartenanlage“ im Unterschied zu einer „Freizeit- und Erholungsanlage“ ausmacht: Weiterlesen