WINTER: Planungszeit

Gerade an den ruhigen Tagen zwischen Weihnachten und Sylvester, aber auch zu Beginn des Neuen Jahres denken viele Gärtner darüber nach, wie sie denn die Ihnen zur Verfügung stehende Gartenfläche nutzen können.

Vieles ist zu bedenken. Was ist bereits vorhanden? Was möchte ich gerne in meinem Garten haben? Was ist aufgrund des Kleingartengesetzes und der allgemeinen Situation überhaupt möglich?

Wer nicht auf seinem eigenen Grund und Boden gärtnert, sondern innerhalb einer Kleingartenanlage, muss außer seinen persönlichen Vorlieben und Wünschen die vorhandenen Regeln der „kleingärtnerischen Nutzung“ beachten.

Wird im Kleingarten nicht wenigstens 1/3 der Gartenfläche für den Anbau insbesondere von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt, sollte dies bei der aktuellen Planung und durch die entsprechende Pflanzenauswahl berücksichtigt werden.

Kleingärtnerische Nutzung : 

In diesem Sinne gehören:

  • zu den Beetflächen: Ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sommerblumen,
  • zun den Obstbäumen/Beerensträuchern: Obstbäume*, Beerensträucher*, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt,
  • zu den kleingärtnerischen Sonderflächen: Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen.

* (wobei bis Halbstamm 10 m², bis Viertelstamm/Spindel 5 m² und je Beerenstrauch 2 m² anzusetzen sind).

Beetflächen, die mindestens 10 % der Gartenfläche einnehmen müssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten. Sie können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein und dies insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenqualität (Schadstoffbelastungen

(Quelle: Merkblatt 11 – LV Berlin der Gartenfreunde)

Daraus folgt, dass 5% der gesamten Gartenfläche eines Kleingartens als Anbaufläche für Gemüse genutzt werden soll.

Ausser der reinen Flächennutzung sind allerdings noch andere Vorgaben einzuhalten

  • Hecken an den Gartengrenzen nicht über 1,20 m, innerhalb der Gärten 1 m (Hecken sind mehr als 3 Pflanzen in einer Linie)
  • Nadelgehölze max. 10 % der Gartenfläche gemessen an der Krone
  • Teiche incl. Sumpfzone max. 10 % der Gartenfläche
  • Lauben max. 24 m² der Kleingartenfläche
  • Versiegelung max. 6 % der Kleingartenfläche abzgl. 24 m² Laube
  • Gartenlauben dürfen nur einen Baukörper haben, keine Nebengebäude, außer einem Gewächshaus von max. 12 m² und einem niedrigen Kinderspielhaus (beide dürfen nicht zweckentfremdet werden)
  • maximale Wuchshöhe der Bäume und Solitärsträucher 4 m
  • etc.

Gartentipp

Schauen Sie sicherheitshalber noch mal in Ihren Pachtvertrag und die Gartenordnung Ihrer Kleingartenanlage. Von Landesverband zu Landesverband bestehen kleinere Abweichungen in den Vorgaben.

 

Und was ist, wenn in meinem Kleingarten die Vorgaben nicht eingehalten werden?

Bei der jährlichen Gartenbegehung sind der Vorstand und die Gartenbegeher von den Bezirks- und Landesverbänden verstärkt dazu aufgefordert worden, diese Abweichungen von den Vorgaben des Kleingartengesetzes detailliert zu protokollieren und den jeweiligen Pächtern unter Fristsetzung dazu aufzufordern, entsprechende Gegen-Maßnahmen zu ergreifen. Wer diese Fristen nicht einhält, muss mit Abmahnungen und schärferen Maßnahmen bis zur Kündigung des Kleingartens rechnen.

Tipps für die Umsetzung

Betrachten Sie einfach mal Ihren Garten aus einer anderen Perspektive -der eines möglichst neutralen Besuchers. Denn darum geht es im Kleingartengesetz auch. Die Besucher der Kleingartenanlage sollen genau wie die eigentlichen Nutzer des Gartens, die Pächter, einen Erholungsnutzen beim Spaziergang durch die Kleingartenanlage erfahren. Wie kann ein Besucher die Pracht in Ihrem Garten sehen, wenn die Hecken eine Einsicht komplett verhindern? Finden Sie eine reine Rasenfläche wirklich so ansehnlich? Regt nicht der wachsende Kürbis 2 Meter vom Zaun entfernt die Spaziergänger und anderen Vereinsmitglieder und Kinder eher mal an, sich Gedanken über die Natur zu machen? Vielleicht entsteht sogar ein kleiner Gedankenaustausch über die Geheimnisse des Anbaus des größten Kürbis oder der schönsten Dahlienblüten? Und was ist mit den Tieren die in den Städten sowieso immer weniger Flächen als Nahrungs- und Lebensgrundlage vorfinden? Kleingärten sind grüne Lungen der Städte und beherbergen vielerlei kleine und große Tiere. Schauen Sie mal genau hin und unterstützen und schützen Sie die Natur.

Vielleicht ist es nun so, dass Sie einen Kleingarten neu übernommen haben oder in der Vergangenheit zu wenig an den kleingärtnerischen Nutzen gedacht haben.

Zu wenig Beetflächen, wie kann ich das ändern?

Da in vielen Kleingärten deutlich zu viel Rasen bzw. reine Grünflächen vorhanden sind, ist die häufigste Lösung dafür auf einen Teil des vorhandenen Rasens zu verzichten oder gar ein Teil des reinen Ziergartens aufzugeben und anders zu bepflanzen. Vielleicht reicht es aber auch aus, in die vorhanden Beete einige junge Obstbäume zu pflanzen oder eine Teil der Dauergrünhecken durch Obststräucher zu ersetzen.

Kleingarten sollen umweltfreundlich gestaltet sein, eine möglichst naturnahe Kultur der verschiedensten Gewächse wird angestrebt. Orientieren Sie sich an den sogenannten Bauerngärten in denen Blumen, Kräuter, Obst und Kräuter bunt gemischt angebaut worden sind.

Merke: Mischkultur stärkt die Pflanzen und verhindert den Befall mit Schaderregern.

Wie man sieht, ist es gar nicht so schwer, den Anforderungen zu entsprechen: Obstbäume und Beerensträucher, sowie die “Nutzpflanzen für die Tierwelt” bringen erheblichen Quadratmetergewinn und machen nicht viel Arbeit. (Nutzpflanzen für die Tierwelt sind z. B. Sträucher, deren Beeren für uns nicht essbar sind, die aber von Vögeln gerne genommen werden.) Auf den Beetflächen kann man bis zur Hälfte Sommerblumen, Erdbeeren und Kräuter anpflanzen, die ebenfalls wenig Aufwand verursachen. Bleiben etwas mehr als 5% (=überwiegend) Gemüsebeete.

Wer auch auf den Beeten möglichst “arbeitsarm” vorgehen will, dem seien z. B. die sonnenblumenartigen Topinambur empfohlen: die kartoffelähnliche Knolle schmeckt gut und braucht bis zum späten Herbst, bis die Knollen erntereif sind. Den ganzen Winter über kann geerntet werden und im Folgejahr kommen die Gewächse von selber wieder, da man es nie schafft, alle aus dem Boden zu holen. (Allenfalls wird eine Wurzelsperre benötigt, damit sie sich nicht per Wurzelausleger zum Nachbarn hin ausbreiten.) Auch ein großer Kürbis breitet sich im Lauf seines Wachstums ganz eigendynamisch über mehrere Quadratmeter aus, die somit ordentlich kleingärtnerisch genutzt sind! Man muss nur gelegentlich die Triebe in die richtige Richtung legen.

Aber Achtung: Monokulturen sind natürlich auch nicht erlaubt, denn es ist ja die Vielfalt der kleingärtnerischen Nutzung, die in den Vorschriften und Satzungen gefordert wird! Viele Gartenfreunde pflanzen Tomaten, Zucchini, Salate und Kräuter an, womit die “gut 5%” locker erreicht werden. Es macht ja auch Spass, Gemüse aus dem eigenen Garten ernten zu können, das auf jeden Fall frischer und oft auch wohlschmeckender und gesünder ist als das aus Supermarkt. Ökologischer ist es auf jeden Fall, denn lange Transportwege werden vermieden.

(Quelle: http://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/ein-drittel-kleingaertnerische-nutzung/)

Unsere Empfehlung:

Entwerfen Sie eine grobe grafische Übersicht über die Nutzung der Flächen, die wenigstens so genau ist, dass sich der Quadratmeteranteil für die Nutzung durch Bäume, Obst- und Gemüsebeete, etc. ausrechnen lässt.

Gartentipp

 

Zeichnen Sie dazu maßstabsgetreu 1 cm auf dem Papier entspricht 1 m in der Natur. Schon können Sie in etwa sehen, ob Sie die „kleingärtnerische Nutzung“ einhalten oder nicht.

 

 

Tipps und Tricks zum Zeichnen des Gartens finden Sie auch im Merkblatt 7 des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin.

Die Zeichnung Ihres geplanten Gartens könnte zum Beispiel so aussehen:

Planungsbeispiel aus Merkblatt 7

 

Hier, wie auch bei der Abbildung im Titel sieht man gut, dass im vorderen Bereich des Gartens die Beetflächen angeordnet sind, und im hinteren Bereich die Lauben. Es gibt Rasenflächen und Blumenrabatten. Die Bäume sind im ausgewachsenen Zustand eingezeichnet. Die Kreise symbolisieren den Kronendurchmesser und damit auch den Schattenwurf.

(Quelle: Abbildung Titel und Planungsbeispiel: Merkblatt 8 und 7 LV Berlin)

Download hier

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